Liebe Gartenfreunde/in,
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle gestellten Bauanträge auch wieder abgeholt werden müssen, ansonsten gelten diese als nicht genemigt!
Desweiteren erinnern wir ebenfalls daran, dass alle Hecken noch verschnitten werden können und auf ein Höchstmaß von 1,20 gekürzt werden müssen.
Leider fehlen immer noch von einigen Gfrd. die Nachweise der Überprüfung der E-Anlage sowie der jeweilige E-Leitungsplan der eigenen Parzelle!
Der Vorstand
18.02.23